1. Ihre Praxiszahlen
Tragen Sie Umsatz und Kosten ein – oder direkt Ihren Reinertrag (Gewinn vor Arztlohn). Werte als Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre.
2. Ihre Werteinschätzung
Ergebnisse der drei Verfahren auf Basis Ihrer Eingaben und der Standardannahmen.
Wie wird gerechnet?
Modifizierte Ertragswertmethode (BÄK 2008): Vom gewichteten Gewinn wird der kalkulatorische Arztlohn abgezogen. Der verbleibende Übergewinn wird nach Steuern über den Prognosezeitraum abgezinst und als ideeller Wert (Goodwill) zum Substanzwert addiert. Dies ist das einzige gerichtlich anerkannte Verfahren (BGH, NJW 2011, 2572).
Ärztekammer-Methode: (Reinertrag − Arztlohn) × Multiplikator + Substanzwert. Schnell und verbreitet, aber nicht gerichtsfest – als Quervergleich.
DCF-Verfahren: Die jährlichen Free Cashflows nach Steuern werden über den Prognosezeitraum abgezinst und zum Substanzwert addiert.
Zugrunde gelegte Annahmen
Diese Einschätzung basiert ausschließlich auf den oben genannten, von Ihnen eingegebenen bzw. voreingestellten Werten.
3. Alle Annahmen anpassen
In der Vollversion passen Sie sämtliche Bewertungsparameter an Ihre Praxis an. Für jeden Wert sehen Sie den empfohlenen Rahmen und eine Erläuterung (Info-Symbol).
Grundlagen der Bewertung – wie diese Werte zustande kommen
Diese Einschätzung beruht auf drei in der Praxis etablierten Verfahren zur Bewertung von Arztpraxen. Der folgende Abschnitt erklärt, wie die Werte berechnet werden, in welchem Rahmen sich die einzelnen Größen üblicherweise bewegen, was sie bedeuten und wie sie zusammenhängen.
Der Grundgedanke: Substanzwert plus ideeller Wert
Der Wert einer Praxis setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der Substanzwert ist der Verkehrswert des Materiellen – Einrichtung, medizinische Geräte, gegebenenfalls Vorräte. Der ideelle Wert (Goodwill) bildet alles ab, was den eingeführten Betrieb darüber hinaus ausmacht: den Patientenstamm, den Standort, die eingespielte Organisation und das Team. Den Substanzwert kann man vergleichsweise einfach beziffern; der ideelle Wert ist der eigentlich schwierige Teil – und genau ihn schätzen die drei Verfahren auf unterschiedliche Weise.
Die Schlüsselgröße: kalkulatorischer Arztlohn und Übergewinn
Eine Praxis erwirtschaftet einen Reinertrag (Gewinn vor Steuern und vor dem eigenen Arztlohn). Ein Teil davon entfällt auf die ärztliche Arbeit des Inhabers selbst – dieser Anteil, der kalkulatorische Arztlohn, entspricht dem, was der Inhaber alternativ als angestellter Arzt verdienen könnte. Erst der Betrag, der über diesen Arztlohn hinausgeht, ist der Übergewinn. Nur dieser Übergewinn begründet den ideellen Wert, denn er ist der wirtschaftliche Mehrwert des Unternehmens Praxis gegenüber der reinen Anstellung.
1. Modifizierte Ertragswertmethode
Hier wird der Übergewinn nach Steuern über einen begrenzten Zeitraum (den Prognosezeitraum) auf den heutigen Tag abgezinst und zum Substanzwert addiert. Die Begrenzung des Zeitraums ist der Kern der Methode: Der gute Ruf einer Praxis ist eng an den heutigen Inhaber gebunden und verbraucht sich nach einigen Jahren. Üblicher Rahmen: Prognosezeitraum 2 bis 5 Jahre, Kapitalisierungszinssatz 4 bis 8 Prozent. Dies ist das einzige von der Rechtsprechung anerkannte Verfahren (BGH, NJW 2011, 2572) und gilt als der belastbarste der drei Werte.
2. Ärztekammer-Methode
Ein einfacheres Verfahren: Der übertragbare Gewinn (Reinertrag abzüglich Arztlohn) wird mit einem Faktor multipliziert und zum Substanzwert addiert. Üblicher Rahmen für den Faktor: 2,0 bei Einzelpraxen, 2,5 bei Gemeinschaftspraxen. Die Methode ist schnell und weit verbreitet, beruht jedoch nur auf Vergangenheitszahlen, berücksichtigt nicht den Zeitwert des Geldes und ist nicht gerichtsfest. Sie dient hier als Quervergleich.
3. DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow)
Die betriebswirtschaftliche Sicht: Die künftig erwarteten Geldflüsse nach Steuern werden über den Prognosezeitraum abgezinst und zum Substanzwert addiert. Das Ergebnis reagiert empfindlich auf die unterstellte Wachstumsrate und liegt meist zwischen den beiden anderen Verfahren.
Wie die Werte zusammenhängen
Die drei Verfahren liefern selten dasselbe Ergebnis – das ist normal und sogar nützlich. Statt einer scheingenauen Einzelzahl entsteht eine Bandbreite von Minimum bis Maximum, in der sich der realistische Wert bewegt. Die modifizierte Ertragswertmethode ist dabei der Anker für Verhandlungen und gerichtliche Zwecke; die Ärztekammer-Methode und das DCF-Verfahren machen das Ergebnis plausibel. Als Faustregel orientiert sich ein Käufer eher am unteren, ein Verkäufer eher am oberen Ende der Bandbreite.
Typischer Rahmen der wichtigsten Stellschrauben
| Größe | Üblicher Rahmen |
|---|---|
| Kalkulatorischer Arztlohn | 110.000 – 145.000 € p.a. |
| Prognosezeitraum (Goodwill-Reichweite) | 2 – 5 Jahre |
| Kapitalisierungszinssatz | 4 – 8 % |
| Nachhaltigkeitsfaktor | 70 – 100 % |
| Multiplikator (Ärztekammer) | 2,0 (Einzelpraxis) – 2,5 (BAG) |
| Ertragsteuersatz (für Bewertung) | 30 – 35 % |
Wichtig: Dies ist eine Einschätzung, kein Gutachten
Die hier berechneten Werte sind eine Orientierung auf Basis der eingegebenen Zahlen – nicht mehr und nicht weniger. Sie ersetzen kein qualifiziertes Wertgutachten.
Eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen berücksichtigt zusätzlich zahlreiche Faktoren, die ein Rechenwerkzeug nicht erfassen kann und die den Wert deutlich nach oben oder unten verschieben können: den Zustand und das Alter von Einrichtung und Geräten, die Lage und das Wettbewerbsumfeld, das Team (Qualifikation, Fluktuation, Arbeitsverträge), die Patientenstruktur (Altersverteilung, Verhältnis Privat zu Kasse, Bindung an die Praxis), den Mietvertrag und die Räumlichkeiten, Besonderheiten der Kassenzulassung, die vertragliche und rechtliche Struktur sowie die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber. Nutzen Sie diese Einschätzung daher als fundierten ersten Schritt – und beauftragen Sie für den Kaufvertrag, den Zugewinnausgleich oder steuerliche Zwecke ein individuelles Gutachten.